Fördermittel für Weiterbildungsmaßnahmen

Bei den Angeboten der PART-Training GmbH handelt es sich in der Regel um öffentliche Veranstaltungen, die unter anderem durch Bundes- oder Landesmittel förderungsfähig sein können. Diese unterscheiden sich häufig von Bundesland zu Bundesland.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen groben Überblick über Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen geben. Es lohnt sich also, etwas genauer bezogen auf Ihre individuellen Verhältnisse zu recherchieren. Die folgenden Informationen könnten hierbei hilfreich für Sie sein.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Bildungsprämie

Seit Ende 2008 gibt es das Bundesprogramm Bildungsprämie. Mit ihm will die Bundesregierung Erwerbstätige mit wenig Einkommen bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung unterstützen. Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein („Weiterbildungssparen“). Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds wurden schon mehrere Hunderttausend Prämiengutscheine für berufsbezogene Weiterbildungen ausgegeben. Weiterbildungen, die den Nutzerinnen und Nutzern der Prämie dabei geholfen haben, sich besser zu qualifizieren, mehr berufliches Selbstvertrauen zu gewinnen, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.
Mehr zum Thema Weiterbildung und Weiterbildungsförderung auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Förderung anerkannter Anbieter durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Wir freuen uns, Sie über die Kooperation mit dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und der Landesunfallkasse Niedersachsen GUVH / LUKN informieren zu können. Die GUVH / LUKN bietet ab sofort ihren versicherten Betrieben umfangreiche Unterstützung beim Aufbau eines innerbetrieblichen Deeskalationsmanagements an. So wird u. a. die Ausbildung von innerbetrieblichen Deeskalationstrainerinnen und -trainern unterstützt.
Informieren Sie sich hier.

 

Seit Juli 2017 fördert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versicherte Einrichtungen bei der Ausbildung von PART®-Deeskalationstrainerinnen und-trainern, den dazugehörenden Auffrischungs- und Vertiefungsseminaren, bei der Beratung zur Implementierung des Konzeptes sowie für die Ausbildung Betriebliche psychologische Erstbetreuung. Die Höhe der Erstattung der Ausbildungskosten richtet sich nach der vorliegenden BGW-Auszeichnung. Ausgezeichnete Betriebe bekommen auf alle kostenpflichtigen BGW-Angebote – dazu zählt auch  die Qualifizierung zur kollegialen Erstbetreuung – einen Rabatt von 25 oder 50 Prozent. Mehr zu den Bonusprogrammen unter:  Informationen

Für weitere Informationen treten Sie gerne direkt mit der BGW in Kontakt:

Pamela Ostendorf, Tel.: 040 / 20207-4856, Mail: pamela.ostendorf@bgw-online.de
Referat Akkreditierung und Prämien Mail: foerderangebote@bgw-online.de

Informieren Sie sich hier.

 

Wir freuen uns, Sie über die Kooperation mit der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) informieren zu können. Die UKBW bietet ab sofort ihren versicherten Betrieben eine Unterstützung beim Aufbau eines innerbetrieblichen Deeskalationsmanagements an. So wird u. a. die Ausbildung von innerbetrieblichen Deeskalationstrainerinnen und -trainern bezuschusst. Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an: Frau Theiler gewaltpraevention@ukbw.de.

Teilweise wird unsere Trainerausbildung auch durch andere Unfallkassen und Berufsgenossenschaften gefördert. Eine Nachfrage bei den zuständigen Stellen ist sinnvoll.

 

Kostenloser Ratgeber der Stiftung Warentest „Weiterbildung finanzieren“ als PDF-Datei (Juli 2017)

Der kostenlose Leitfaden der Stiftung Warentest zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeits­lose, Berufs­rück­kehrer und Selbst­ständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungs­urlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen.
Zum Ratgeber StiftungWarentest_Weiterbildung_Finanzieren_2017.