Veröffentlicht am 13.12.2023in Aktuelles

In Verbindung mit dem Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen des GKV-Spitzenverbandes, erbringen die Pflegekassen Leistungen zur Prävention in zugelassenen stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI.

In diesem Zusammenhang haben wir mit verschiedenen Ersatzkassen-Angeboten Kooperationen geschlossen. Mit diesen Angeboten werden Krankenhäuser und (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen kostenfrei beim Aufbau bzw. Ausbau ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements unterstützt.

Im Rahmen der ersatzkassengemeinsamen Angebote MEHRWERT:PFLEGE und memore:plus wird mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sowie dem Team Gesundheit (NRW) im GESA-Projekt  zusammengearbeitet.