PART-Trainer*innen-Ausbildung

Die PART®-Trainer*innen-Ausbildung ist eine Multiplikatoren-Ausbildung für Fachkräfte aus Institutionen, die Verantwortung für Menschen tragen und bei ihrer Arbeit mit Gewaltsituationen konfrontiert sind bzw. sein können. Die Ausbildung qualifiziert die Teilnehmenden, PART®-Seminare in der eigenen Institution und Fallberatungen für die Kollegen*innen durchzuführen. 

Die PART-Trainer*innen-Ausbildung dauert insgesamt neun Tage und findet in zwei Präsenzblöcken, einer halbtägigen Selbstlernphase und insgesamt eineinhalbtägigen Online-Schulungen statt. Die vorherige Teilnahme an einem PART®-Basisseminar ist keine Voraussetzung. Das Zertifikat wird nur nach vollständiger Teilnahme an den ersten vier Teilen der Ausbildung, einer erfolgreichen Abschlusspräsentation und nach Unterschrift der Verpflichtungserklärung am Ende des vierten Ausbildungsteils vergeben. Diese Verpflichtungserklärung regelt die genauen Rahmenbedingungen für das Tätigwerden als PART®-Trainer*in und für die Aufrechterhaltung des Zertifikats sowie die Anerkennung der Kernwerte „Würde und Sicherheit“ des PART®-Konzeptes  und einer respektvollen Haltung den Teilnehmenden und dem Konzept gegenüber. Mit Erhalt des Zertifikats können Seminare in der eigenen Einrichtung durchgeführt werden.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen in der Institution, die Eignung und das Zertifikat finden Sie hier im Informationsblatt: Eignung Trainer, Voraussetzungen Institution, PART-Zertifikat. Für weitere Fragen hierzu stehen wir gern zur Verfügung.

Methoden

Die Ausbildung besteht aus Informationsblöcken, Selbstreflexionsphasen, Kleingruppenarbeit und Körperübungen zum Ausweichen, sich Befreien, sich Schützen und Festhalten. Dabei werden nur solche Techniken gelehrt, die den Klient*innen keine Schmerzen zufügen oder sie körperlich schädigen.

Zeitlicher Ablauf

1.Tag: 09.30 Uhr Begrüßungskaffee

Der jeweils erste Tag eines Präsenzblocks beginnt um 10.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. Die Folgetage beginnen bereits um 9.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. Der letzte Tag jedes Präsenzblocks endet bereits um 16.00 Uhr. Bitte beachten Sie bei Ihrer An- und Abreise die verbindlichen Veranstaltungszeiten. Alle Online-Schulungen beginnen um 09.00 Uhr und werden über unseren Zoom-Account durchgeführt. Weitere Informationen und Zugangsdaten erhalten Sie während des 1. Präsenzblocks.

Fördermöglichkeiten

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Verpflegung und Unterbringung

Unsere Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive der Pausenverpflegung sowie des Mittagessens für die Teilnehmenden. Die Unterbringung muss selbstständig organisiert werden und ist nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an Mitarbeitende der unteren und mittleren Führungsebene, wie Team-, Gruppen-, Haus-, Erziehungs- und Abteilungsleitungen mit langjähriger Erfahrung sowie Personen, die sich auf solch eine Aufgabe vorbereiten wollen. Die Veranstaltung ist auch für Personen geeignet, die neben der Leitungsaufgabe selbst operativ mit Klient*innen arbeiten, sich also in dem Spannungsfeld Kolleg*in und Vorgesetzte*r bewegen.
Folgende Inhalte werden in den einzelnen Präsentblöcken und Online-Schulungen behandelt

Teil 1: Präsenzblock – Basisseminar mit vertiefenden Inhalten aus der primären, sekundären und tertiären Prävention (4-tägige Veranstaltung – 34 Unterrichtseinheiten)

1. Kapitel Geschichte, Hintergrund und Voraussetzungen
2. Kapitel Das Ziel meiner Arbeit
3. Kapitel Professionalität und persönliches Auftreten
4. Kapitel Vorbereitung auf Konfliktsituationen
5. Kapitel Auslöser von Aggression und Gewalt
6. Kapitel Der Handlungsrahmen Krisenintervention
7. Kapitel Krisenkommunikation
8. Kapitel Selbstschutzmaßnahmen
9. Kapitel Weitergehende Maßnahmen
10. Kapitel Nachbereitung

Teil 2: Online-Schulung – Rechtliche Rahmenbedingungen für körperliche Interventionen und Informationen zum Lernen mit Erwachsenen (zwei halbtägige oder eine ganztägige Veranstaltung – 8 Unterrichtseinheiten)

• Rechtliche Rahmenbedingungen körperliche Interventionen, die im PART®-Konzept gelehrt werden
• Prinzipien für das Lernen von Erwachsenen
• Informationen zur Reaktion auf besondere Verhaltensweisen von Teilnehmenden

Teil 3: Selbstlernphase zur Vorbereitung der eigenen Abschlusspräsentation

• Die Selbstlernphase soll individuell vor dem 2. Präsenzblock durchgeführt werden. Sie dient zur Vorbereitung der eigenen Abschlusspräsentation. Bitte planen Sie dafür ca. 3-4 Stunden Arbeitszeit ein. Ergänzende Informationen erhalten Sie im 1. Präsenzblock.

Teil 4: Präsenzblock – Abschlusspräsentation, Informationen zur Tätigkeit und Rolle als Trainer*in (3-tägige Veranstaltung – 26 Unterrichtseinheiten)

• Abschlusspräsentationen der Teilnehmenden
• Tätigkeiten, und Motivation in der Rolle als Trainer*in Ziele
• Planung und Durchführung eines PART®-Basisseminars mit methodisch, didaktischen Hinweisen
• Wiederholung körperliche Interventionen
• Aspekte der Fallberatung und der Implementierung

Teil 5: Online-Schulung – Austausch über erster Erfahrungen in der Rolle als Trainer*in (0,5-tägige Veranstaltung – 4 Unterrichtseinheiten)

• Vorbereitung und Reflexion erster Seminare
• Austausch über entstandene Fragen zur Implementierung

 

Termine

PART-Trainer*innen-Auffrischung

Die zweitägigen Auffrischungs- und Vertiefungsseminare sind für alle PART-Trainer*innen alle 3 Jahre verbindlich. In den Seminaren werden Veränderungen und neue Entwicklungen zum Konzept weitergegeben, Inhalte aufgefrischt und vertieft und Möglichkeiten zum gegenseitigen Austausch geboten. Die Inhalte der Auffrischungen werden in wechselnden Workshops vermittelt.

Methoden

Informationsblöcke, Austausch im Workshop, Körperübungen

Zeitlicher Ablauf

Erster Tag von 10.00 bis 17.00 Uhr (09.30 Uhr Begrüßungskaffee)
Zweiter Tag von 09.00 bis 16.30 Uhr

Fördermöglichkeiten

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Verpflegung und Unterbringung

Unsere Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive der Pausenverpflegung sowie des Mittagessens für die Teilnehmenden. Die Unterbringung muss selbstständig organisiert werden und ist nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

Folgende Inhalte werden in den Workshops behandelt

Inhalte ab 2025 sind

• Wiederholung und Austausch zu den Übungen zum Selbstschutz und Festhalten
• Tandem-Szenario-Training zur Seminargestaltung
• Erfahrungsaustausch und kollegiale Beratung zu Methodik und Didaktik im „PART-Café“

Termine

Zusatzqualifikation Selbstbehauptung und Gewaltschutz für Klient*innen 

Die Zusatzqualifikation Selbstbehauptung und Gewaltschutz für Klientinnen und Klienten, will bereits ausgebildete Deeskalationstrainer*innen dazu befähigen, gemeinsam mit den betroffenen Menschen in ihren Einrichtungen mehr Bewusstsein für Konfliktsituationen zu gewinnen und Kompetenzen zu stärken, die eine gewaltfreie Lösung der Situation ermöglichen.

Diese Zusatzqualifikation befähigt die Teilnehmenden dazu den Workshop für Klient*innen als Inhouse-Veranstaltung in der eigenen Institution durchzuführen.

Nach welchem Deeskalationskonzept die Trainer*innen ausgebildet worden sind, ist davon unabhängig. Empfehlungen finden Sie hier: Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifikation Selbstbehauptung für Klient_innen.

In Anlehnung an Selbstbehauptungs- und Gewaltschutztrainings wie sie bspw. durch den Deutschen Karateverband (DKV) und Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), wurde ein Workshop entwickelt, in dem Menschen in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden halben Tagen ihre eigene Präsenz stärken und entwickeln können. Die Mittel, diese Präsenz auszudrücken sind Körperhaltung, Mimik, Gestik und Stimme. Es gilt also, diese vier wichtigen Werkzeuge der Selbstbehauptung zu trainieren und wirksam zu machen.

Der für die Klient*innen dann vorgesehene Workshop ist so konzipiert, dass die Teilnehmenden nach einer kurzen Einführung, in der die Inhalte des Workshops kurz aufgezeigt werden, fortlaufend diese Werkzeuge einsetzen und somit üben können. Während der Qualifikation bekommen die Teilnehmenden vorbereitetes Informations- und Schulungsmaterial, welches dann an die eigene Institution angepasst werden kann. Hier finden Sie eine Empfehlungen für die Auswahl von teilnehmen Personen Selbstbehauptung für Klient_innen, die dann an den eigenen Veranstaltungen teilnehmen kann.

Methoden

Informationsblöcke, Austausch im Workshop, praktische Übungen

Zeitlicher Ablauf

Erster Tag von 10.00 bis 17.00 Uhr (09.30 Uhr Begrüßungskaffee)
Zweiter Tag von 09.00 bis 14.45 Uhr

Zielgruppe

ausschließlich aktive Deeskalationstrainer*innen, siehe Empfehlungen

Termine

Ausbildung Betriebliche psychologische Erstbetreuung (bpE)

Aufgabe der Arbeitgebenden ist es, traumatische Ereignisse zu verhindern und für den Fall, dass sie doch auftreten, die Folgen für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Extremereignisse wie Übergriffe auf Mitarbeitende sowie andere Notfallsituationen können zu akuten Belastungen oder Traumatisierungen bei den betroffenen Mitarbeitenden führen. Längere Fehlzeiten, psychische Erkrankungen sowie Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit können die Folge sein. Eine frühzeitige psychologische Betreuung durch Mitarbeitende der eigenen Institution ist sinnvoll und notwendig, um solche Folgen abzumildern, bzw. zu vermeiden.

Methoden

Die Ausbildung besteht aus Informationsblöcken, Selbstreflexionen und Kleingruppenarbeit.

Zeitlicher Ablauf

08.30 Uhr Begrüßungskaffee
09.00 Uhr Seminarbeginn
12.30-13.30 Uhr Mittagspause
16.30 Uhr Ende

Bitte beachten Sie bei Ihrer An- und Abreise die verbindlichen Veranstaltungszeiten.

Fördermöglichkeiten

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Verpflegung und Unterbringung

Unsere Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive der Pausenverpflegung sowie des Mittagessens für die Teilnehmenden. Die Unterbringung muss selbstständig organisiert werden und ist nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

Zielgruppe

Mitarbeitende und Führungskräfte aus den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen, Schulen, gewerblicher Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung.

Inhalte

Unser Qualifizierungskonzept vermittelt die notwendigen Inhalte und basiert auf den Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Die Teilnehmenden lernen kommunikative Zugänge zu den Betroffenen kennen und entsprechend umzusetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verstehen der eigenen Rolle als innerbetrieblicher Erstbetreuender, der Werte, aber auch der Grenzen des eigenen Handelns. Notfallpläne und Regelungen im Betrieb runden die Qualifizierung ab.

Die Teilnehmenden sind anschließend in der Lage, psychologische Erstbetreuung nach Extremereignissen zu leisten, sowie ein dazu passendes internes Notfall- und Krisenmanagement zu erstellen.

Termine